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Deutschlandtourismus bleibt auf Wachstumskurs10.07.2026

Im Mai 2026 verbuchten die Beherbergungsbetriebe in Deutschland 49,2 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 3,8 % mehr als im Mai 2025.

Mehr Übernachtungen von Gästen aus dem Inland

Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Mai 2026 gegenüber Mai 2025 um 4,6 % auf 41,7 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland nahm leicht um 0,5 % auf 7,5 Millionen ab.

Januar bis Mai 2026: Neuer Rekordwert für diesen Zeitraum

Im Zeitraum Januar bis Mai 2026 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 175,1 Millionen Übernachtungen verbuchen. Damit lag die Übernachtungszahl 1,3 % höher als im Vorjahreszeitraum und 0,4 % über dem bisherigen Rekordwert von 174,4 Millionen Übernachtungen für diesen Zeitraum aus dem Jahr 2024. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2025 um 1,6 % auf 146,3 Millionen. Bei den Gästen aus dem Ausland stieg die Übernachtungszahl um 0,3 % auf 28,7 Millionen.

Kritik vom Deutschen Tourismusverband

Zu den aktuellen Zahlen erklärt Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbandes: „Die Zahlen sind ein starkes Signal für die Attraktivität des Reiselandes Deutschland. Sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Betriebe unter enormem Druck stehen. Steigende Kosten, Personalmangel und ein wachsender Investitionsstau belasten die Branche erheblich. Wer die aktuellen Rekordzahlen als Selbstläufer versteht, verkennt die Realität. Damit der Tourismus auch künftig ein Wachstumsmotor bleibt, braucht es jetzt entschlossene politische Unterstützung – etwa durch mehr Investitionen in die touristische Infrastruktur, bessere Rahmenbedingungen für die Fachkräftegewinnung und eine stärkere Unterstützung der Kommunen, die vielerorts die touristischen Angebote und Einrichtungen finanzieren.“

Methodische Hinweise:

Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten beziehungsweise zehn Stellplätzen auf Campingplätzen.

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